Checklisten

Diese Checklisten stellen Empfehlungen dar, die ich Ihnen aufgrund meiner Erfahrungen mitgebe. Sie sind keine verbindliche Rechtsberatung.

Checkliste "Durchsuchung"

Eine Durchsuchung, sei es in der eigenen Wohnung oder in der Arbeitsstätte, ist immer ein enormer Eingriff in die Privatsphäre. Kein Grund zur Panik. Behalten Sie Ruhe. Für eine Durchsuchung benötigt man lediglich den Anfangsverdacht einer Straftat. Damit ist automatisch noch lang keine Verurteilung oder eine Verhaftung verbunden. Auch, wenn der Eingriff enorm ist versuchen sie Ruhe zu bewahren.

Beachten Sie die nachfolgenden Schritte: 

  • Bestehen Sie auf das Recht einen Anwalt zu kontaktieren  
  • Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss zeigen  
  • Alternativ lassen Sie sich erklären warum gerade durchsucht wird (es gibt auch mündliche Beschlüsse) und machen sich ggf. Notizen über das Aktenzeichen  
  • Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht sicher verstehen. Es existiert keine Pflicht etwas zu unterschreiben  
  • Machen Sie keine Angaben zu einem möglichen Strafvorwurf, ohne mit einem Anwalt gesprochen zu haben.  
  • VORSICHT: Dazu gehören vor allem Smalltalk und beiläufige Gespräche, in die man verwickelt wird. Häufig ist den Betroffenen gar nicht bewusst, dass sie gerade (selbst)belastende Angaben tätigen. Dies gilt auch wenn man nicht unmittelbar Betroffener der Durchsuchung ist. Es werden Aktenvermerke über Angaben vor Ort gefertigt die im Rahmen der Durchsuchung gemacht wurden und die nicht mehr zurückgenommen werden können. 
  • Achten Sie genau darauf welche Räumlichkeiten durchsucht werden dürfen. 
  • Leisten sie gegenüber den Beamten keinen körperlichen Widerstand.  
  • Lassen Sie sich ein Protokoll über die Sicherstellungen/ Beschlagnahmen aushändigen.  
  • Beobachten Sie wie und was durchsucht wird  
  • Übergeben sie ihrem Strafverteidiger den Beschluss, das Sicherstellungsprotokoll und alle weiteren Unterlagen die sie ausgehändigt bekommen haben. 

Checkliste "Verhaftung"

Die Verhaftung ist sicherlich die härteste strafprozessuale Zwangsmaßnahme und immer ein Schock für Betroffene und Angehörige. Auch hier gilt es Ruhe zu bewahren. Das ist leichter gesagt als getan, jedoch kann man die Situation ad hoc meistens nicht ändern.  

Sind Sie selbst betroffen beachten Sie bitte folgendes:  

  • Bestehen Sie darauf sofort mit einem Anwalt zu sprechen  
  • Machen Sie KEINE vorschnellen Angaben gegenüber der Polizei. Auch keine Spontanäußerungen
  • Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht sicher verstehen 
  • Leisten Sie keinen körperlichen Widerstand  
  • Versuchen Sie nach Möglichkeit nicht in Panik zu geraten  

Wann jemand in Untersuchungshaft kommt, habe ich hier erklärt:  

Ist ein Angehöriger oder Bekannter betroffen beachten Sie folgendes:

– Kontaktieren Sie SOFORT einen Strafverteidiger

– Halten sie Name und Geburtsdatum des Festgenommenen bereit

– Schreiben Sie sich die Polizeistelle und wenn möglich ein Aktenzeichen auf

Checkliste "Brief von der Polizei"

Auch hier gilt: keine Panik. Die Vorladung von der Polizei ist Ausfluss rechtlichen Gehörs. Sie können zu einem möglichen Tatvorwurf Stellung nehmen. Das müssen Sie jedoch nicht. Als Beschuldigter können Sie jederzeit zu den Tatvorwürfen schweigen.

Es empfiehlt sich auch hier zeitnah Kontakt zu einem Strafverteidiger aufzunehmen, der sodann Einsicht in die Akte nimmt und den Sachverhalt mit ihnen zusammen bespricht. Danach kann immer noch eine Stellungnahme erfolgen. Die Erfahrung zeigt, dass vorschnelle Angaben bei der Polizei häufig nicht zielführend sind, da die Ermittlungsbehörden über einen Wissensvorsprung verfügen. Häufig weiß man überhaupt nicht, warum man in einer Angelegenheit vorgeladen wird. Es ist daher ratsam sich zunächst den gleichen Informationsstand zu beschaffen wie die Ermittlungsbehörde.

Einen kleinen Überblick gibt es dazu in diesem Video:

Checkliste "Strafbefehl erhalten“

Eine Sache voraus: der Strafbefehl ist nur dann rechtskräftig, wenn innerhalb von 2 Wochen KEIN Einspruch eingelegt wird. Legt man einen Einspruch ein, so wird die ganze Sache normal weitergeführt und der Strafbefehl ist nicht rechtskräftig. Damit sind etwaige Geldstrafen oder ähnliches auch noch nicht zu bezahlen.  

Also keine Panik.

Ein Blick auf den Sinn und Zweck des Strafbefehls lässt erkennen, dass dieser gar nicht so viel Panik auslösen sollte, wie auf den ersten Blick gedacht. Selbstverständlich ist der gelbe Umschlag im Briefkasten nie angenehm und eine auf den ersten Blick verhängte Strafe durch den Strafbefehl sehr belastend, aber dennoch ist das Strafbefehlsverfahren für die Justiz nicht mehr als ein vereinfachtes Verfahren zur Bewältigung „kleinerer“ Kriminalität. Das Besondere ist, dass der Strafbefehl nur den „hinreichenden Tatverdacht“ voraussetzt und nicht die am Ende einer Hauptverhandlung bestehende „Überzeugung des Gerichts“ von der Schuld des Angeklagten erfordert.  

Für den Fall, dass der Betroffene mit der verhängten Strafe einverstanden ist oder den Erlass eines Strafbefehls zur Vermeidung einer Hauptverhandlung sogar begehrt hat, ist dieser Weg sicherlich der kostengünstigste, da Verfahrenskosten gespart werden und der am wenigsten Aufsehen erregendste, da die Hauptverhandlung erspart bleibt. 

Es darf nicht vergessen werden, dass die Entscheidung über den Erlass eines Strafbefehls nach Aktenlage erfolgt. Es liegt dabei in der Natur der Sache, dass das Gericht möglicherweise nicht alle für den Betroffenen günstigen Faktoren miteinbeziehen kann. 

In über 90 % kommt es zu der Verhängung einer Geldstrafe. Dabei verhängt das Gericht eine bestimmte Tagessatzhöhe, bei der maßgeblich ist, was der Betroffene pro Tag bei seinem Einkommen im Monat zur Verfügung hätte (Faustformel: Nettogehalt geteilt durch 30)  

Als Beispiel: 40 Tagessätze zu je 40,- EUR. Die Strafe als solche läge dann bei 1600,- EUR.  

Aber Vorsicht: auch die Einziehung von Taterträgen, die Entziehung der Fahrerlaubnis (bis zwei Jahre) oder ein Fahrverbot können strafrechtlich relevante Nebenfolgen sein.  

Es lohnt sich daher immer den Strafbefehl zu prüfen.  

Zumal auch die Möglichkeit besteht, den Einspruch gegen den Strafbefehl auf die Höhe der Tagessätze zu beschränken. Dies kann dann auch im schriftlichen Verfahren erfolgen. Grund dafür kann sein, dass im Strafbefehl ein höheres Einkommen, als das was man eigentlich erzielt, zu Grunde gelegt wird. 

So viel Entlastung der Strafbefehl für Gericht und Staatsanwaltschaft bringt, so viel Belastung bringt er auch häufig für die Betroffenen mit sich. 

Daher gilt 

  • Ruhe bewahren, er ist bis zum Ablauf der zweiwöchigen Einspruchsfrist nicht rechtskräftig. 
  • Strafbefehl überprüfen und mit einem Rechtsanwalt/Strafverteidiger besprechen.  
  • Es ist auch möglich einen Einspruch gegen den Strafbefehl – im schriftlichen Verfahren – auf die Höhe der Tagessätze zu beschränken.  
  • Frist zum Einspruch notieren (am besten durch einen Strafverteidiger) 
  • Keine voreiligen Zahlungen vornehmen, es ergeht immer eine gesonderte Zahlungsaufforderung  

Was genau der Strafbefehl ist habe ich auch nochmal ausführlich in diesem Video erklärt:  

Schwerpunkte

Betäubungsmittelstrafrecht

Dieses spezielle Teilgebiet des Strafrechtes ist im BtMG geregelt. Es ist geprägt durch eine Vielzahl von prozessualen Besonderheiten. Mehr

Kapitalstrafrecht

Kapitalstraftaten sind Tötungsdelikte. Verteidigung in Mord und Totschlagsprozesse braucht stets ganz besondere Kenntnisse. Mehr

Internationales Strafrecht

Grenzüberschreitende Sachverhalte. Auslieferungsabkommen und Abschiebeverfahren unterliegen speziellen Regelungen. Und bedürfen besonderer Expertise. Mehr

Aussagepsychologie

Der Zeuge ist das häufigste, aber auch das unsicherste Beweismittel. Aussage gegen Aussage. Hier helfen häufig nur fundierte Kenntnisse in der Aussagepsychologie. Mehr

Vermögensstrafrecht

Betrug, Raub, Diebstahl, Untreue. Kaum ein strafrechtliches Gebiet ist so umfangreich wie die Vermögensdelikte. Angefangen von strafrechtlichen Problemstellungen bis zu zivilrechtlichen Feinheiten. Mehr

Verkehrsstrafrecht

In diesem Zusammenhang werden häufig Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Ob bei Schadensersatz, fahrlässiger Körperverletzung oder Sachschäden braucht man einen starken Partner. Mehr